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   VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06   

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https://dejure.org/2006,6261
VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06 (https://dejure.org/2006,6261)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.10.2006 - 3 UE 1628/06 (https://dejure.org/2006,6261)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2006 - 3 UE 1628/06 (https://dejure.org/2006,6261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Denkmalschutz; Holz- statt Kunststofffenster; optische Mischung; Uneinheitlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer auflagenfreien denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für die Sanierung eines Gebäudes; Erneuerung von Fenstern an einem Wohngebäude als genehmigungspflichtige Veränderung eines Kulturdenkmals ; Anfechtbarkeit sog. modifizierter Auflagen; ...

  • Judicialis

    Hess DenkmalschutzG § 16 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HessDSchG § 16 Abs. 3 S. 2
    Denkmalschutzrecht: Denkmalschutz, Ensembleschutz, Gesamtanlage, Holzfenster, Kunststofffenster, negative Vorbildwirkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Uneiheitliche Fenster bei Teilerneuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1019
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04

    Zur Frage, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06
    Ob dies der Fall ist, ist gerichtlich voll nachprüfbar und ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters (so Dörffeldt/Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 2. Auflage, 1991, § 16 Rdnr. 25 m.w.N.), zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 1 S 2998/89 - BRS 50 Nr. 135; Hess. VGH, U. v. 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06
    Ob dies der Fall ist, ist gerichtlich voll nachprüfbar und ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters (so Dörffeldt/Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 2. Auflage, 1991, § 16 Rdnr. 25 m.w.N.), zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 1 S 2998/89 - BRS 50 Nr. 135; Hess. VGH, U. v. 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -).
  • VerfGH Bayern, 17.03.1999 - 23-VI-98

    Welche Fenster dürfen in ein Denkmal eingesetzt werden?

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06
    Soweit er geltend macht, die übrigen Fenster des Doppelwohnhauses würden in nächster Zeit nicht erwartbar ersetzt, weshalb bei einer Mischung von Holz- und Kunststofffenstern eine ungleichmäßige optische Wirkung entstünde, ist ihm entgegenzuhalten, dass diese zeitliche Uneinheitlichkeit denkmalschutzrechtlich eher hinzunehmen ist als eine von der negativen Vorbildwirkung her für die Gesamtanlage nachteilige Fortsetzung mit Kunststofffenstern im Erneuerungsfall (vgl. Bay. VerfGH, B. v. 17.03.1999 - Vf. 23-VI-98 - BayVBl. 1999, 368).
  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06
    Der auf den Kläger als Eigentümer zukommende Renovierungs- und Instandhaltungsaufwand bei Holz- statt Kunststofffenstern ist nicht geeignet, das denkmalpflegerische Interesse am historisch materialgerechten Erhalt eines Kulturdenkmals zu überwiegen, das dahingehende Eigentümerinteresse wird durch die §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 2 und 26 Abs. 1 HessDSchG hinreichend gewahrt (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 - U. v. 27.09.1996 - 4 UE 1284/96 -).
  • VGH Hessen, 27.09.1996 - 4 UE 1284/96

    Denkmalschutz: ungenehmigter Austausch von alten Holzfenster gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06
    Der auf den Kläger als Eigentümer zukommende Renovierungs- und Instandhaltungsaufwand bei Holz- statt Kunststofffenstern ist nicht geeignet, das denkmalpflegerische Interesse am historisch materialgerechten Erhalt eines Kulturdenkmals zu überwiegen, das dahingehende Eigentümerinteresse wird durch die §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 2 und 26 Abs. 1 HessDSchG hinreichend gewahrt (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.03.1995 - 4 UE 3505/88 - U. v. 27.09.1996 - 4 UE 1284/96 -).
  • VGH Hessen, 07.05.2013 - 4 A 1433/12

    Fotovoltaikanlage und Denkmalschutz

    Gleiches gilt in Bezug auf das weiterhin zitierte Urteil des Hess. VGH vom 30.10.2006 - 3 UE 1628/06 - , dem ebenfalls die Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 DSchG zugrunde lag.
  • VG Oldenburg, 07.07.2016 - 4 A 1760/14
    So kann sukzessive und in einer für den Kläger wirtschaftlich verträglichen Weise ein denkmalgerechter Zustand wiederhergestellt werden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 30. Oktober 2006 - 3 UE 1628/06 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 24.06.2010 - 7 K 781/09

    Errichtung eines Gewächshauses zur landwirtschaftlichen Nutzung in der Umgebung

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gerichtlich voll überprüfbar und ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters, zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (HessVGH, Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04, juris Rn 25, 33 und Urteil vom 30.10.2006 - 3 UE 1628/06, juris Rn 33, jeweils m.w.N.).
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